
Waldbrandverordnung 2025
ACHTUNG seit 07.03.2025 ist im gesamten Verwaltungsbezirk St. Pölten die aktuelle Waldbrandverordnung in Kraft.
Das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer ist verboten.
Eine Übertretung dieser Verordnung wird mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 geahndet.