Der Abschnittsfeuerwehrtag des Abschnittes St. Pölten West fand heuer, am 14.März in Hafnerbach statt. Nach den Berichten vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten, BR...
ACHTUNG seit 07.03.2025 ist im gesamten Verwaltungsbezirk St. Pölten die aktuelle Waldbrandverordnung in Kraft. Das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer,...
In unserer monatlichen Basisübung wurde die Handhabung unserer, am KLF verbauten, Seilwinde sowie unserer Abschleppachse theoretisch und danach auch praktisch...
Wir waren zu einer gemeinsamen UA Übung mit und bei unserer Nachbarfeuerwehr Obritzberg eingeladen.
Übungsannahme war ein Dachstuhlbrand in einem Pferdehof in Grünz. Es galt die Tiere aus dem Gefahrenbereich auf eine Koppel zu bringen und den Brand zu bekämpfen. Aufgrund der fehlenden Wasserversorgung ohne nahegelegene Hydranten wurde ein Pendelverkehr, eine Zubringleitung von Eitzendorf und eine Wasserentnahme aus dem Noppenbach eingerichtet.
Der Abschnittsfeuerwehrtag des Abschnittes St. Pölten West fand heuer, am 14.März in Hafnerbach statt.
Nach den Berichten vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten, BR Karl Lechner fanden Ehrungen und Auszeichnungen statt.
EBI Herbert Moser wurde für seine 60 Jahre verdienstvolle Feuerwehrtätigkeit ausgezeichnet.
Der FF Weyersdorf und damit allen Kameradinnen und Kameraden unserer Wehr, wurde mit einer Ehrenurkunde der Landeshauptfrau für den Einsatz bei der Hochwasserkatastrophe im September 2024 besonderer Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Am 22.03.2025 fand anlässlich des 70. Geburtstags von Hr. Pfarrer und Feuerwehrkurat Josef Piwowarski eine Messe mit anschließender Agape statt. Die 3 Feuerwehren der Marktgemeinde Karlstetten waren dazu geladen, stellten sich mit einem kleinen Geschenk ein und gratulierten ihrem Feuerwehrkuraten sehr herzlich.
ACHTUNG seit 07.03.2025 ist im gesamten Verwaltungsbezirk St. Pölten die aktuelle Waldbrandverordnung in Kraft.
Das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer ist verboten.
Eine Übertretung dieser Verordnung wird mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 geahndet.